Beratung
Haben Sie sexualisierte Gewalt in Ihrer Kindheit erfahren? Oder erfahren Sie aktuell sexualisierte Gewalt? Haben Sie mit den Folgen dieser Erfahrung zu kämpfen und wissen nicht, wie Sie damit umgehen sollen? Wir möchten Sie ermutigen, nach einer solchen Gewalterfahrung nicht alleine zu bleiben. Wir sind für Sie da, egal welches Geschlecht Sie haben.
Sexualisierte Gewalt fängt nicht erst bei einer Vergewaltigung an. Auch unerwünschte und aufgedrängte Berührungen, Bemerkungen oder unangemessene Bilder gehören dazu. Mehr Infos zum Thema sexualisierte Gewalt finden Sie auch hier:
Auch Angehörige und Vertrauenspersonen können sich bei uns beraten lassen. Oftmals ist das Umfeld von Betroffenen ebenfalls stark belastet und benötigt Unterstützung. Diese bekommen Sie bei uns.
Beratung
Sexualisierte Gewalt fängt nicht erst bei einer Vergewaltigung an. Auch unerwünschte und aufgedrängte Berührungen, Bemerkungen oder unangemessene Bilder gehören dazu. Mehr Infos zum Thema sexualisierte Gewalt finden Sie auch hier:
Auch Angehörige und Vertrauenspersonen können sich bei uns beraten lassen. Oftmals ist das Umfeld von Betroffenen ebenfalls stark belastet und benötigt Unterstützung. Diese bekommen Sie bei uns.
Unser Angebot
Information
Wir informieren über die Themen sexuelle Gewalt und sexuellen Missbrauch, Therapien und unterstützende Angebote. Unsere Verleihbibliothek können Sie gerne nutzen.
Wir unterstützen und begleiten Sie in Situationen, in denen Sie sich belastet fühlen.
Eine kurzzeitige Krisenintervention, z. B. ein einmaliges Gespräch ist bei uns möglich und wir sind bei der Suche nach einem Therapieplatz behilflich. Sie können aber auch über einen längeren Zeitraum zu uns kommen. Die Gespräche sind auf Wunsch anonym und in jedem Fall vertraulich. Sie können gerne eine Vertrauensperson mitbringen. Sie können entscheiden, ob Sie im persönlichen Gespräch durch eine weibliche oder männliche Fachkraft beraten werden wollen.
Sie können über unsere Kontaktdaten einen Termin vereinbaren oder sich von uns online beraten lassen. Wir sind zur Schweigepflicht verpflichtet, es sei denn, Sie entbinden uns davon.
Unser Angebot
Information
Wir informieren über die Themen sexuelle Gewalt und sexuellen Missbrauch, Therapien und unterstützende Angebote. Unsere Verleih- bibliothek können Sie gerne nutzen.
Wir unterstützen und begleiten Sie in Situationen, in denen Sie sich belastet fühlen.
Eine kurzzeitige Krisenintervention, z. B. ein einmaliges Gespräch ist bei uns möglich und wir sind bei der Suche nach einem Therapieplatz behilflich. Sie können aber auch über einen längeren Zeitraum zu uns kommen. Die Gespräche sind auf Wunsch anonym und in jedem Fall vertraulich. Sie können gerne eine Vertrauensperson mitbringen. Sie können entscheiden, ob Sie im persönlichen Gespräch durch eine weibliche oder männliche Fachkraft beraten werden wollen.
Sie können über unsere Kontaktdaten einen Termin vereinbaren oder sich von uns online beraten lassen. Wir sind zur Schweigepflicht verpflichtet, es sei denn, Sie entbinden uns davon.
Wenn Sie oder Ihr Kind eine Vergewaltigung oder andere sexuelle Übergriffe erfahren mussten, haben Sie oder Ihr Kind ein Recht auf eine ärztliche Untersuchung, auch wenn äußerlich keine oder nur geringe Verletzungen sichtbar sind. Durch die oft mit Angst und Scham verbundenen traumatischen Erfahrung fällt es meist schwer, sich für oder gegen eine Strafanzeige zu entscheiden. Deshalb ist es möglich, die Spuren direkt nach dem Übergriff in einer Klinik ohne die Polizei zu sichern und aufzubewahren. Danach besteht ausreichend Zeit, sich für oder gegen eine Anzeige zu entscheiden. Mehr über die Spurensicherung in der Ortenauer Frauenklinik erfahren Sie hier: Link
Entscheiden Sie sich für eine Strafanzeige, ist es möglich sich bei uns von einer psychosozialen Prozessbegleiterin begleiten zu lassen. Eine psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive nicht-rechtliche Unterstützung vor, während und nach einem Strafverfahren. Wir können Sie unterstützen bei der Bewältigung von individuellen Belastungen und Ängsten und stärken das Sicherheitsgefühl in der fremden Situation, zum Beispiel durch den Besuch eines Gerichts im Vorfeld. Bei Ihrer Vernehmung im Gericht begleiten wir Sie. Wir vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Anwält*innen und helfen bei der Beantragung einer psychosozialen Prozessbegleitung. Der Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung ist gesetzlich geregelt und gilt auch insbesondere für Kinder und Jugendliche. Link Prozessbegleitung BW und unser Flyer
Sollten Sie bereits angezeigt haben oder setzen Sie sich mit einer Strafanzeige auseinander, dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt Link zu unseren Kontaktdaten auf. Von uns aus erstatten wir keine polizeiliche Strafanzeige.
Wir beraten
— betroffene Mädchen und Jungen ab 12 Jahren, Jugendliche, Frauen und Männer und ihre Kontakt- und Vertrauenspersonen
— Mütter und Väter, Lehrer_innen, Erzieher_in- nen, Pädagog_innen, Tageseltern, Übungsleiter_ innen,Trainer_innen
Haben sie Interesse ?
… an einem Gruppenangebot für Betroffene? Wir geben gerne Auskunft, ob wir gerade selbst eine angeleitete Gruppe anbieten können oder verweisen an bestehende Gruppenangebote.
Vermutung eines Missbrauchs und Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung nach §§ 8a/8b SGB VIII
Wir unterstützen Sie, wenn Sie bei Mädchen, Jungen oder Jugendlichen einen sexuellen Missbrauch vermuten oder davon erfahren. Institutionen stehen wir als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ (ieF) zur Seite.
Kosten
Für Kinder und Jugendliche sind die Beratungsgespräche kostenfrei. Nach der Erstberatung erheben wir eine Beratungsgebühr von 10 – 20 EUR je nach Selbsteinschätzung und Absprache mit Ihnen. Termine nach Vereinbarung. Sie erreichen uns auch über Email.